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   BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07   

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BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07 (https://dejure.org/2007,6933)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07 (https://dejure.org/2007,6933)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1042/07 (https://dejure.org/2007,6933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG
    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Vortrag der tatsächlichen Umstände der behaupteten Grundrechtsverletzung; Aufblähung der Beschwerdeschrift); Effektivität des Rechtsschutzes (strafprozessuale Revision; Darlegungsanforderungen; in einem Beschluss in Bezug ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verweisung auf umfängliche Anlage zur substantiierten Begründung einer Verfassungsbeschwerde unzureichend - ebenso keine hinreichende Begründung durch Integration anderer Dokumente in Beschwerdeschrift

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des substantiierten Vorbringens im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Vollumfänglicher Verweis auf vorangegangene Schriften im Instanzenweg zur Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Inhalt und Umfang des Gebotes effektiven ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 100 a; ; StPO § 265; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 § 92
    Anforderungen an die Darstellung eines Verfassungsverstoßes in einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    a) Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ; 112, 185 ).

    Fordert das Gericht insofern die Vorlage von Aktenbestandteilen, die von dem angegriffenen Beschluss über Verweisung in Bezug genommen werden, so ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: Die Angaben des Revisionsführers haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig zu geschehen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsrechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BVerfGE 112, 185 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    a) Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    Die Effektivität des Rechtsschutzes wird von den Prozessordnungen gesichert (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    a) Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    Der Gesetzgeber kann Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ); der Einzelne muss in diesem Rahmen seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen können (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    Der Gesetzgeber kann Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ); der Einzelne muss in diesem Rahmen seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen können (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07
    Der Gesetzgeber kann Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ); der Einzelne muss in diesem Rahmen seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen können (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 1630/96

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verhältnis von Landes- zu

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    So reichen pauschale Bezugnahmen auf - insbesondere umfangreiche - Anlagen, ohne dass behauptete Verfassungsverstöße in der Verfassungsbeschwerdeschrift spezifiziert wären, zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 1999 - 2 BvR 799/98, 2 BvR 800/98 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2011 - 1 BvR 1460/10 -, juris; ebenso für den Fall, dass umfangreiche Anlagen, statt als Anlagen beigefügt, in den Beschwerdeschriftsatz einkopiert sind, BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1042/07 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Der Gesetzgeber kann dafür Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1042/07 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Auch hier erscheint es an Sachgründen orientiert, eine Darstellung sämtlicher Abbildungen zu fordern, die der Beschwerdeführer für seine Revisionsbegründung herangezogen hat, da das Revisionsgericht andernfalls ohne Aktenkenntnis das Vorliegen eines Verfahrensfehlers nicht zweifelsfrei zu beurteilen vermag (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007, a. a. O., juris Rn. 13 m. w. N.).

  • BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09

    Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs

    Den daraus sich ergebenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde kann der Beschwerdeführer nicht dadurch ausweichen, dass er die in Bezug genommenen Unterlagen, statt auf sie als Anlagen zu verweisen, in den Text der Verfassungsbeschwerdeschrift integriert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 1999 - 2 BvR 799/98, 2 BvR 800/98 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1042/07 -, juris).
  • BGH, 07.04.2021 - 1 StR 10/20

    Unterjährige Änderung der Geschäftsverteilung für bereits anhängige Verfahren

    Freilich darf das Revisionsgericht an die Vortragspflichten weder unerfüllbare noch unzumutbare oder aus Sachgründen nicht zu rechtfertigende Anforderungen stellen; das Rechtsmittel der Revision darf nicht ineffektiv gemacht werden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1042/07 Rn. 10 mwN).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung im

    Es macht insofern keinen Unterschied, ob der Beschwerdeführer auf einen Anhang hinweist, dem er vorangegangene Schriftsätze und übrige Bestandteile der Verfahrensakte beigegeben hat, oder ob er versucht, diese in die Beschwerdeschrift zu integrieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1042/07 -, Rn. 6 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2012 - 2 BvR 1382/09 -, Rn. 3).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    genügt für eine gerichtliche Entscheidung ausnahmslos nicht (OLG Celle FamRZ 1990, 419 für Zivilurteil; OLG Hamm FamRZ 1993, 719; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274 = OLGR 2006, 114 jeweils für Beschlüsse; vgl. auch für Strafurteile BGH NStZ-RR 2001, 103; 2006, 687; vgl. ferner für eine Rechtsmittelschrift BVerfG, Beschl. v. 20.06.2007 - 2 BvR 1042/07).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Es macht insofern keinen Unterschied, ob der Beschwerdeführer auf einen Anhang hinweist, dem er vorangegangene Schriftsätze und übrige Bestandteile der Verfahrensakte beigegeben hat, oder ob er versucht, diese in die Beschwerdeschrift zu integrieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 1042/07 -, Rn. 6 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2012 - 2 BvR 1382/09 -, Rn. 3).
  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 710/12

    Rechtsbehelf gegen das Unterlassen der Umsetzung einer Gerichtsentscheidung im

    Insbesondere ist den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge nicht Genüge getan, wenn, wie hier, nahezu der vollständige Akteninhalt in Kopie in die Rechtsbeschwerdebegründung eingefügt wird, ohne kenntlich zu machen, welche Verfahrenstatsachen zur Begründung der Verfahrensrüge herangezogen werden sollen (vgl. BVerfG B. v. 20.06.2007, 2 BvR 1042/07, JURIS Rdnr 7 zur Substantiierung der Verfassungsbeschwerde).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 10 Sa 705/19

    Klageschrift - Bezugnahme auf Anlage

    Es genügt zwar nicht eine pauschale Bezugnahme auf umfangreiche Anlagen ohne Spezifizierung (BVerfG vom 29.2.2012 - 2 BvR 368/10), selbst wenn diese in den Schriftsatz kopiert werden (BVerfG vom 20.6.2007 - 2 BvR 1042/07), aber wenn es sich um verständliche Anlagen handelt, die ohne besonderen Aufwand zu erfassen sind, steht deren prozessualer Verwertung nichts entgegen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 10 Sa 706/19

    Bezugnahme auf Anlage

    Es genügt zwar nicht eine pauschale Bezugnahme auf umfangreiche Anlagen ohne Spezifizierung (BVerfG vom 29.2.2012 - 2 BvR 368/10), selbst wenn diese in den Schriftsatz kopiert werden (BVerfG vom 20.6.2007 - 2 BvR 1042/07), aber wenn es sich um verständliche Anlagen handelt, die ohne besonderen Aufwand zu erfassen sind, steht deren prozessualer Verwertung nichts entgegen.
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